Deutschland ist ein Land, in dem Anerkennung eine wichtige Rolle spielt. Um in Deutschland anerkannt zu werden, sind viele Schritte zu unternehmen. Der erste Schritt ist, Ihre Dokumente in Ordnung zu bringen. Dazu gehören Ihr Reisepass, Ihr Visum und andere erforderliche Dokumente. Als nächstes müssen Sie einen Job finden. Sobald Sie eine Stelle gefunden haben, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Nachdem Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben, können Sie anschließend eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen. Dieser Ratgeber beleuchtet verschiedene Aspekte, die bei dem Anerkennungsverfahren zu beachten gibt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen zu lassen. Der wichtigste Weg ist, eine Gleichwertigkeitsprüfung durch eine zuständige Behörde durchführen zu lassen.

Wenn Ihre Berufsqualifikationen in einem EU/EWR-Mitgliedsstaat oder der Schweiz ausgestellt wurden, können Sie diese im EU/EWR-weiten Verfahren anerkennen lassen. Diese Verfahren basieren auf dem Prinzip der automatischen Anerkennung.

Wenn Ihre Berufsqualifikation in einem Drittstaat ausgestellt wurde, müssen Sie diese von einer zuständigen Stelle in Deutschland anerkennen lassen, bevor Sie Ihren Beruf hier ausüben können. Das Anerkennungsverfahren beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung.

Der erste Schritt im Anerkennungsverfahren besteht darin, die für Ihren Beruf zuständige Stelle in Deutschland zu finden. Nutzen Sie dazu den Anerkennungsfinder auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Sobald Sie die zuständige Behörde gefunden haben, müssen Sie sie kontaktieren und ein Antragsformular anfordern. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und eingereicht haben, prüft die zuständige Stelle Ihren Abschluss und entscheidet über die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Abschluss.

Wenn Ihre Qualifikationen nicht als gleichwertig anerkannt werden, können Sie sie möglicherweise dennoch durch ein Verfahren anerkennen lassen, das als „Feststellungsverfahren“ bezeichnet wird. Dieses Verfahren prüft im Einzelfall Ihre Qualifikation und entscheidet, ob Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben dürfen oder nicht.

Was ist berufliche Anerkennung?

Deutschland ist ein Land mit viel Anerkennung für verschiedene Berufe. Wenn Sie zum Beispiel Arzt, Rechtsanwalt oder Ingenieur studieren, wird Ihre Karriere allgemein anerkannt. Allerdings gibt es einige Berufe, die in Deutschland nicht so stark anerkannt sind. Wenn Sie beispielsweise Friseur sind, benötigen Sie möglicherweise keine berufliche Anerkennung, um in dem Land arbeiten zu können.

Reglementierte Berufe

Wenn Sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, müssen Ihre Abschlüsse anerkannt werden. Denn reglementierte Berufe unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen.

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, wie Ihre Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden können:

– von einer amtlichen Stelle – von einer Berufsorganisation – vom Arbeitgeber

Wenn Ihre Qualifikation von einer dieser Stellen anerkannt wird, können Sie Ihren Beruf in Deutschland legal ausüben.

In Deutschland gibt es über 200 reglementierte Berufe, von Rechtsanwälten und Ärzten bis hin zu Friseuren und Elektrikern.

Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie sich erkundigen, ob Ihre Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Wenden Sie sich dazu an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Organisation in Deutschland.

Weitere Informationen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland erhalten Sie auch bei der Nationalen Agentur für die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ANABIN).

Nicht reglementierte Berufe

Es gibt eine Reihe von Berufen, die in Deutschland nicht reglementiert sind. Das bedeutet, dass es keine besonderen Anforderungen an die Berufsausbildung oder Qualifikation gibt, die Personen erfüllen müssen, um in diesen Berufen arbeiten zu können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Berufe nicht anerkannt werden.

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum sich jemand dafür entscheidet, in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten. Sie können zum Beispiel Qualifikationen oder Erfahrungen haben, die in Deutschland nicht anerkannt werden. Oder sie suchen einfach nach einer Abwechslung und einer neuen Herausforderung.

Was auch immer der Grund sein mag, es ist wichtig zu bedenken, dass nicht reglementierte Berufe zwar nicht den gleichen Regeln und Vorschriften wie reglementierte Berufe unterliegen, dies jedoch nicht bedeutet, dass sie nicht anerkannt werden. Tatsächlich genießen viele nicht reglementierte Berufe ein hohes Ansehen und gelten als ebenso wichtig wie die reglementierten.

Drittstaat

Für Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus der Schweiz hat die Bundesregierung besondere Regelungen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen erlassen.

Grundsätzlich benötigen diese sogenannten „Drittstaatsangehörigen“ für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, zum Beispiel für Hochqualifizierte, Wissenschaftler und Akademiker.

Wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen, müssen Sie Ihre ausländischen Abschlüsse zunächst anerkennen lassen. Dies erfolgt in der Regel durch die zuständige Meldebehörde oder vergleichbare Stelle in Ihrem Herkunftsland.

Wenn Sie keinem der oben genannten Staaten angehören und Ihre Berufsqualifikationen nicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz erworben wurden, müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen.

Gleichwertigkeitsprüfung

Wenn Sie Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen wollen, müssen Sie zunächst klären, ob Ihr Abschluss überhaupt anerkannt wird. Dazu müssen Sie Ihre Qualifikation auf Gleichwertigkeit prüfen lassen.

Wenn Sie Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen wollen, müssen Sie Ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. Denn das deutsche Referenzsystem für Qualifikationen unterscheidet sich von anderen Ländern.

Die zuständige Stelle in Deutschland kann eine Gleichwertigkeitsprüfung selbst durchführen oder eine Stellungnahme des Berufsqualifizierungsinstituts (BQI) einholen. Der BQI ist eine Einrichtung des Bundes, die für die Prüfung ausländischer Berufsqualifikationen und die Abgabe von Gutachten über deren Gleichwertigkeit zuständig ist.

Wenn der BQI Ihren Abschluss als gleichwertig mit einem deutschen anerkennt, erkennt ihn auch die zuständige Stelle in Deutschland an. Die Gleichwertigkeitsprüfung ist daher ein wichtiger Schritt zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation in Deutschland.

Anerkennungsantrag

Wenn Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle stellen. Die zuständige Behörde führt dann ein Anerkennungsverfahren durch.

Die für Ihren Bereich zuständige Stelle finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Das Anerkennungsverfahren beginnt in der Regel mit einer Prüfung Ihres Antrags. Die zuständige Stelle entscheidet dann, ob Sie weitere Angaben oder Unterlagen vorlegen müssen.

Nach der Prüfung entscheidet die zuständige Stelle über die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Wenn Sie mit der Entscheidung der zuständigen Behörde nicht einverstanden sind, können Sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.

Antrag stellen

Der Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in Deutschland kann recht kompliziert sein. Je nach Beruf gibt es verschiedene zuständige Stellen, an die Sie sich wenden müssen.

Sie müssen Dokumente vorlegen, die Ihre berufliche Qualifikation und Fähigkeiten belegen. Die zuständige Stelle führt dann eine Analyse Ihrer Qualifikation und Ausbildung durch.

Wenn Sie ein spezialisierter Physiotherapeut sind, können Sie über das European Board of Assessment in Physiotherapy (EBA) einen European Professional Card (EBA) beantragen. Dadurch wird der Anerkennungsprozess vereinfacht und beschleunigt.

Insgesamt kann der Anerkennungsprozess zeitaufwändig und kompliziert sein. Es ist jedoch wichtig, das Verfahren zu durchlaufen, damit Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben können.

Antrag bearbeiten

Im ersten Schritt reichen Sie alle notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein, um Ihre Qualifikation bewerten zu lassen. Sobald Ihr Antrag vollständig ist, werden Sie von der zuständigen Behörde über die Entscheidung informiert. Der gesamte Prozess kann mehrere Monate dauern.

Wenn Ihnen der Erfolg Ihres Anerkennungsantrags mitgeteilt wurde, müssen Sie anschließend das Anerkennungsverfahren absolvieren. Auch dieser Vorgang kann einige Monate dauern. Nach der Anerkennung können Sie in Deutschland arbeiten.

Bescheid erhalten

Bei reglementierten Berufen erfolgt die Anerkennung in der Regel automatisch, wenn Sie über den entsprechenden deutschen Referenzberuf verfügen. Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung schwieriger zu erreichen und erfordert oft eine besondere Anpassung Ihrer Qualifikation.

Generell folgt die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland dem Grundsatz der „Gleichbehandlung von EU-Bürgern“. Das bedeutet, dass EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten wollen, nicht schlechter gestellt werden sollen als deutsche Staatsbürger.

Allerdings gibt es noch einige Unterschiede zwischen der Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland und in anderen EU-Staaten. Beispielsweise gibt es in Deutschland keinen Unterschied zwischen der Anerkennung reglementierter und nicht reglementierter Berufe. In anderen EU-Ländern erfolgt die Anerkennung reglementierter Berufe oft automatisch, während nicht reglementierte Berufe besondere Anpassungen der Qualifikationen erfordern können.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland oft in Form einer Berufsbezeichnung erfolgt, während in anderen EU-Ländern die Anerkennung oft in Form eines Führerscheins oder eines Zeugnisses erfolgt.

Insgesamt kann der Prozess der Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen in Deutschland ganz anders sein, als Sie es aus anderen EU-Staaten gewohnt sind. Aber mit ein wenig Recherche und Geduld sollten Sie herausfinden können, was Sie tun müssen, um Ihre Qualifikationen in Deutschland anerkennen zu lassen.

Häufige Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland

Haben Geflüchtete die Möglichkeit sich in Deutschland beruflich anerkennen zu lassen?

Ja, Geflüchtete haben die Möglichkeit, sich in Deutschland beruflich anerkennen zu lassen. Die berufliche Anerkennung soll sicherstellen, dass im Ausland erworbene Qualifikationen in Deutschland anerkannt werden und ausländische Berufstätige ihre Qualifikationen bewerten lassen können, um einen gleichwertigen deutschen Abschluss zu erlangen. Dieser Prozess wird über ein Anerkennungsverfahren abgewickelt.

Wie können ausländische Fachkräfte eine Anerkennung in Deutschland beantragen?

Die Anerkennung ausländischer Fachkräfte in Deutschland erfolgt über das Anerkennungsverfahren. Um die Anerkennung zu beantragen, müssen ausländische Fachkräfte ihre Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen nachweisen und Produkte oder Dienstleistungen nachweisen, die sie anbieten können. Außerdem müssen sie einen förmlichen Antrag bei den zuständigen Stellen in Deutschland stellen.

Ist eine Berufsanerkennung für Angehörige anderer Staaten möglich?

Ja, die Berufsanerkennung ist für Angehörige anderer Staaten möglich. Die berufliche Anerkennung hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus sowie dem jeweiligen Beruf. Jeder Fall wird individuell bewertet, und Antragsteller sollten sich von den zuständigen Stellen in ihrem Land beraten lassen.

Kann jemand, der aus Deutschland geflohen ist, trotzdem die Anerkennung seiner Berufsqualifikation beantragen?

Ja, jemand, der aus Deutschland geflohen ist, kann weiterhin einen Antrag auf Anerkennung von Berufsqualifikationen stellen. Das Anerkennungsverfahren ist unabhängig vom derzeitigen Aufenthaltsstatus, der Staatsangehörigkeit oder dem Beruf der Person gleich. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens kann jedoch anders ausfallen.

Was mache ich, wenn ich die Anerkennung wegen wesentlicher Unterschiede nicht bekomme?

Wenn Sie einen Abschluss in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und diesen in Ihrem Heimatland anerkennen lassen möchten, sollten Sie Ihr Zeugnis bei den zuständigen Stellen dort einreichen. Wurde Ihre Teilnahme an der Qualifizierung als erfolgreich anerkannt, erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde. Mit diesem Zeugnis können Sie sich in Ihrem Heimatland um einen Arbeitsplatz bewerben oder ein höheres Bildungsniveau erreichen. Wenn Ihnen die Behörden Ihres Heimatlandes die Anerkennung Ihres Abschlusses nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, können Sie davon ausgehen, dass die Anerkennung erfolgreich war. Handelt es sich bei Ihrer Qualifikation um einen nicht reglementierten Beruf, müssen Sie diese ggf. an die Anforderungen Ihres Heimatlandes anpassen.

Ausgleichsmaßnahme

In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Anerkennung. Die Haupttypen sind:

– Berufsanerkennung: Wenn Sie einen gesetzlich geregelten Beruf ausüben, wird Ihre Qualifikation auf Übereinstimmung mit dem deutschen Standard geprüft. Ist dies der Fall, erhalten Sie ein deutsches Berufszeugnis.

– Bildungsanerkennung: Wenn Sie an einer deutschen Hochschule studieren möchten, werden Ihre ausländischen Zeugnisse auf Gleichwertigkeit mit deutschen geprüft.

– allgemeine Anerkennung: für Personen, die keinen bestimmten Beruf ausüben oder auf nicht-universitärem Niveau studieren möchten. Ihre Qualifikation wird daraufhin überprüft, ob sie den deutschen Standards entspricht.

Wenn Ihr Abschluss in Deutschland nicht anerkannt wird, können Sie eventuell eine Ausgleichsmaßnahme durchführen. Das heißt, Sie können eine Anerkennungsprüfung oder einen Anpassungskurs absolvieren.

Gesundheitsberufe sind etwas anders. Wenn Sie in Deutschland in einem Gesundheitsberuf arbeiten möchten, müssen Sie eine Kenntnisprüfung absolvieren.

Beratung zur Anerkennung für Ukrainerinnen und Ukrainer

Wenn Sie ukrainischer Staatsbürger sind und nach einer Möglichkeit suchen, Ihre Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen zu lassen, gibt es einige Möglichkeiten, die Sie tun können.

Eine Möglichkeit ist die Teilnahme am IQ Förderprogramm. Dieses Programm soll ausländischen Staatsangehörigen, die über Abschlüsse oder Berufsqualifikationen aus ihrem Heimatland verfügen, helfen, diese in Deutschland anerkennen zu lassen.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich von einer Organisation wie ProRecognition beraten zu lassen. Diese Organisation berät und unterstützt Menschen, die ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen lassen wollen.

Schließlich können Sie versuchen, sich direkt an die deutschen Behörden zu wenden. Das ist vielleicht etwas schwieriger, aber einen Versuch ist es wert.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, sollten Sie Ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen lassen können.

EU/EWR/Schweiz

Wenn Sie Staatsbürger eines EU-/EWR-/Schweiz-Landes sind, benötigen Sie in der Regel kein Visum, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie einen gültigen nationalen Pass oder Personalausweis haben, können Sie einfach zur örtlichen Ausländerbehörde gehen und Ihre Ankunft anmelden. Sie müssen Ihren Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Anmeldeformular und einige andere Dokumente, wie z. B. einen Krankenversicherungsnachweis, mitbringen.

Wenn Sie zum Arbeiten nach Deutschland ziehen, benötigen Sie möglicherweise auch eine Arbeitserlaubnis. Aber es gibt einige Ausnahmen, also erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Arbeitgeber oder der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland.

Zeugnisbewertung

Wenn Sie in Deutschland einen Arbeitsplatz suchen, müssen Sie Ihre Qualifikationen bewerten lassen, um sie anerkennen zu lassen. Dieser Vorgang wird als „Testimonial Assessment“ bezeichnet. Abhängig von Ihrer Qualifikation gibt es verschiedene Arten von Feststellungsbescheinigungen. Am gebräuchlichsten sind die „ZAB-Auskünfte Beurteilungsbescheinigungen“ und die „Beurteilungsbescheinigungsbewertung“. Die „ZAB-Informationen Feststellungszeugnisse“ werden von der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ und die „Zertifizierungszeugnisbewertung“ vom „Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung“ ausgestellt Forschung).

Die „ZAB-Auskunftsbewertungsbescheinigungen“ sind zwei Jahre gültig und können verlängert werden. Sie werden kostenlos ausgegeben. Das „Beurteilungszeugnis Bewertung“ ist vier Jahre gültig. Sie kostet 50 Euro und muss alle vier Jahre erneuert werden.

Wenn Sie Ihre Abschlüsse anerkennen lassen möchten, müssen Sie Ihre Abschlüsse bei den zuständigen Behörden einreichen. Sie müssen ein Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. Die Behörde prüft dann Ihre Qualifikation und stellt Ihnen eine Feststellungsbescheinigung aus.

Wie funktioniert das Verfahren?

Das Anerkennungsverfahren in Deutschland soll sicherstellen, dass ausländische Berufsabschlüsse mit deutschen Abschlüssen vergleichbar sind. Das Verfahren heißt „Anerkennung“ und wird von den zuständigen Behörden durchgeführt.

Der erste Schritt im Anerkennungsverfahren ist die Überprüfung der ausländischen Berufsqualifikation durch die zuständige Stelle. Die Behörde prüft, ob der Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist und ob Unterschiede bestehen.

Stellt sich heraus, dass die ausländische Berufsqualifikation mit einer deutschen Qualifikation vergleichbar ist, führt die Behörde eine Gleichwertigkeitsprüfung durch. Mit diesem Test soll überprüft werden, ob der ausländische Abschluss mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.

Wird die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer deutschen Berufsqualifikation festgestellt, ist das Anerkennungsverfahren abgeschlossen und der Berufstätige kann in Deutschland arbeiten.

Anpassungsqualifizierung 

Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie ggf. eine „Anpassungsqualifizierung“ – auch „gleichwertiger Arbeitsberuf“ genannt. Dabei handelt es sich um einen Berufsabschluss, der einem deutschen als gleichwertig anerkannt wird.

Möglicherweise benötigen Sie eine Anpassungsqualifizierung, wenn Ihre Berufsqualifikation in Deutschland nicht anerkannt wird oder Sie sich in einem berufsbezogenen Bereich weiterbilden möchten.

Anpassungsqualifikationen werden in der Regel von speziellen Universitäten oder Institutionen verliehen. Sie können einige Zeit und Mühe in Anspruch nehmen, aber sie können eine gute Möglichkeit sein, Ihre Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen zu lassen.

Kosten für das Anerkennungsverfahren 

Die Kosten für das Anerkennungsverfahren können je nach Situation und Anerkennung variieren. Die Verfahrenskosten betragen in der Regel 600 Euro. Diese Kosten decken die Beschaffung von Dokumenten, Übersetzungen, Beglaubigungen und andere notwendige Schritte im Prozess ab. Je nach Einzelfall können mit der Anerkennung in Deutschland zusätzliche Kosten verbunden sein. Müssen beispielsweise Vergabeunterlagen ins Deutsche übersetzt werden, können für diesen Service zusätzliche Kosten anfallen. Das deutsche Anerkennungsportal informiert über das Anerkennungsverfahren und die damit verbundenen Kosten.

Das Portal „Anerkennung in Deutschland“

Wenn Sie über ausländische Berufsqualifikationen verfügen und diese in Deutschland anerkennen lassen möchten, sind Sie bei uns genau richtig. Die Bundesregierung bietet unter www.anerkennung-in-deutschland.de umfassende Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland an.

Die Website ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar und enthält eine Suchfunktion, mit der Sie die zuständige Stelle finden können, die für die Anerkennung Ihres Abschlusses zuständig ist. Es informiert auch über die allgemeinen Bedingungen für die Anerkennung von Qualifikationen und über das spezifische Verfahren für jede Qualifikation.

Darüber hinaus bietet die Website einen Anerkennungsfinder, der Ihnen hilft, die zuständige Stelle zu finden, die für die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikationen zuständig ist.

Bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland bietet die Website auch ein Forum, in dem Sie Fragen stellen und Antworten von Experten erhalten können.

Anerkennungsbescheid

Wenn Sie in Deutschland einen Beruf ausüben wollen, muss Ihr ausländischer Abschluss anerkannt werden. Das Anerkennungsverfahren unterscheidet sich je nachdem, ob Ihr ausländischer Abschluss die Voraussetzungen für einen deutschen Referenzberuf erfüllt. Ob Ihr ausländischer Abschluss die Voraussetzungen für einen deutschen Referenzberuf erfüllt, erfahren Sie in der Datenbank Berufenet.

Der erste Schritt im Anerkennungsverfahren ist die Übermittlung eines „Anerkennungsbescheids“ an die für Ihr Land zuständige deutsche Botschaft oder Konsulat. Die Adresse der zuständigen deutschen Botschaft oder des Konsulats finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Im „Anerkennungsbescheid“ müssen Sie angeben, welchen ausländischen Abschluss Sie haben und welchen deutschen Beruf Sie ausüben möchten. Die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat prüft dann, ob Ihr ausländischer Abschluss den Anforderungen für den von Ihnen gewählten deutschen Beruf entspricht.

Wenn Ihr ausländischer Abschluss die Voraussetzungen für den von Ihnen gewählten deutschen Beruf erfüllt, stellt die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat eine „Anerkennungsurkunde“ aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie bei den zuständigen deutschen Behörden die Erlaubnis zur Ausübung des betreffenden Berufes beantragen.

Wenn Ihr ausländischer Abschluss nicht den Anforderungen für den von Ihnen gewählten deutschen Beruf entspricht, stellt die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat eine „Nichtanerkennungsbescheinigung“ aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie bei den zuständigen deutschen Behörden eine „Erlaubnis zur Ausübung eines reglementierten Berufes“ beantragen. Diese Erlaubnis wird erteilt, wenn der ausländische Abschluss den Anforderungen des jeweiligen deutschen Referenzberufs entspricht.