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30.08.2026 · 3 Min. Lesezeit

Braucht KI-Kompetenz ein Zertifikat?

Zwei von drei Anbieterseiten behaupten, Artikel 4 verlange ein Zertifikat — mit dem überholten Wortlaut. Was seit dem Digital Omnibus wirklich gilt, unabhängig eingeordnet.

Polygon-Portrait von Dr. Matthias Klinger mit Brille und blauem Hemd vor einem grünen geometrischen Hintergrund.

REDAKTIONELL GEPRÜFT VON

MatthiasPolygon-Portrait von Dr. Matthias Klinger mit Brille und blauem Hemd vor einem grünen geometrischen Hintergrund.MatthiasVorsitzender, Quandes Projects e.V.„Ideas to Impact“ – Matthias glaubt an die Kraft der Digitalisierung, um echte Veränderungen zu schaffen. Als Gründer von Quandes und Vorsitzender des Quandes Projects e.V. nutzt er Technologie als Katalysator für gesellschaftlichen Wandel – für besseren Bildungszugang und innovative Lösungen für Umwelt und Gesellschaft.

3 Min. Lesezeit

Ein Stempel steht neben einem bereits gesetzten Abdruck auf einer Fläche, der Abdruck ist farblich markiert. Ein Zertifikat bestätigt eine Teilnahme, es erzeugt keine Kompetenz.

Ein Angebot für eine zertifizierte KI-Schulung verweist auf Artikel 4 der KI-Verordnung und behauptet, das Zertifikat sei die Antwort auf eine gesetzliche Pflicht. Der Verweis stimmt, die Schlussfolgerung nicht ganz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Artikel 4 verlangt Förderung von Kompetenz. Ein Zertifikat steht im Wortlaut nicht, das gilt seit dem Digital Omnibus noch deutlicher als vorher.
  • Ein Zertifikat belegt Teilnahme, nicht automatisch die gesetzlich verlangte Angemessenheitsprüfung.
  • Ein Zertifikat kann trotzdem sinnvoll sein, aus anderen Gründen als einer Rechtspflicht.
  • Eine dokumentierte eigene Praxis erfüllt denselben Zweck, ohne etwas zu kaufen.

Was Artikel 4 verlangt

Der EU AI Act legt Regeln für Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen fest. Artikel 4 richtet sich an Anbieter, die KI-Systeme bereitstellen, und an Betreiber, die sie in ihrer Organisation einsetzen. Für einen Verein wird er relevant, wenn Mitarbeitende oder Ehrenamtliche im Auftrag des Vereins mit KI arbeiten, etwa Texte zusammenfassen oder Anträge vorbereiten.

Artikel 4 verpflichtet diese Organisationen seit dem 2. Februar 2025, die KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer Personen zu fördern, die für sie mit KI arbeiten.[1] Seit dem 27. Juli 2026 gilt eine abgeschwächte Fassung: Statt ein Kompetenzniveau sicherzustellen, müssen Organisationen es durch geeignete Maßnahmen fördern.[2] Ein bestimmtes Ergebnis schuldet niemand mehr.

Was ein Zertifikat davon abdeckt

Ein Zertifikat bestätigt, dass jemand an einer Schulung teilgenommen hat. Was Artikel 4 verlangt, ist etwas anderes: eine Maßnahme, die zu den technischen Kenntnissen, der Erfahrung und dem Einsatzkontext der Beteiligten passt. Ein pauschales Zertifikat, das für jede Organisation gleich aussieht, belegt diese Passung nicht von selbst.

Das erklärt, warum die Verpflichtungsbehauptung mancher Anbieter zu weit geht. Ein Angebot, das ein Zertifikat als gesetzlich vorgeschriebene Lösung darstellt, setzt einen Teilnahmenachweis mit der im Gesetz beschriebenen Angemessenheitsprüfung gleich, obwohl beides unterschiedliche Dinge sind.

Wann ein Zertifikat trotzdem sinnvoll ist

Unabhängig von der Rechtsfrage kann ein Zertifikat aus anderen Gründen nützlich sein: für eine Bewerbung, für einen Förderantrag, oder weil ein externer Partner einen formalen Nachweis verlangt. Diese Gründe bestehen unabhängig davon, was Artikel 4 vorschreibt, und sie sind eine legitime Kaufentscheidung.

Links steht ein einzelner sauberer Abdruck, rechts liegt eine Reihe völlig identischer Abdrücke in gleichem Abstand, die Reihe ist farblich markiert. Ein automatisch vergebenes Zertifikat entsteht anders als ein einzeln bestätigtes.
Automatisch vergeben ist etwas anderes als von Hand bestätigt.

Eine Randfrage lohnt sich dabei: Vergibt ein System ein Zertifikat automatisch auf Basis einer maschinellen Auswertung, könnte das selbst in den Bereich der Bewertung von Lernergebnissen fallen, den die KI-Verordnung als hochriskant einstuft.[3] Die zugehörige Betreiberpflicht greift seit dem Digital Omnibus erst ab dem 2. Dezember 2027,[4] aber die Einordnung selbst gilt unabhängig vom Zeitpunkt.

Für die meisten Vereine bleibt das eine Randfrage, weil automatisierte Zertifikatsvergabe selten vorkommt. Sie wird relevant, falls ein Anbieter eine automatisierte Zertifikatsvergabe anbietet.

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Der Weg ohne Zertifikat

Wer keine externe Nachweispflicht hat, kommt ohne Zertifikat aus. Eine kurze Notiz mit Datum, Thema und Teilnehmenden zu jeder eigenen Schulungsrunde erfüllt denselben Zweck wie ein Zertifikat, nur ohne Kosten. Wie eine solche Runde konkret aussehen kann, zeigt der Beitrag zur ersten Stunde im Team.

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Im Social Impact Camp arbeiten wir jeden Montagabend an gemeinnützigen Vorhaben, und KI-Kompetenz entsteht dort ohne Zertifikat. Du kannst dazukommen, ohne Vorerfahrung und ohne Kosten.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Zertifikat für KI-Kompetenz

Verlangt Artikel 4 ausdrücklich ein Zertifikat?

Nein. Der Artikel verlangt Maßnahmen zur Förderung von KI-Kompetenz und lässt die Form des Nachweises offen.

Wofür kann ein Zertifikat trotzdem nützlich sein?

Für Bewerbungen, Förderanträge oder wenn ein externer Partner einen formalen Nachweis verlangt — unabhängig von der Rechtspflicht.

Reicht eine eigene Dokumentation als Nachweis?

Für den Zweck von Artikel 4 ja. Eine Notiz mit Datum und Thema zu jeder Runde erfüllt denselben Zweck wie ein Zertifikat.

Was ändert sich, wenn ein Zertifikat automatisch per KI vergeben wird?

Dann rückt die Frage näher an die Bewertung von Lernergebnissen heran, deren Betreiberpflicht seit dem Digital Omnibus ab dem 2. Dezember 2027 gilt. Das ist keine Compliance-Zusage, sondern ein Hinweis, den Einzelfall zu prüfen.

Weiterführend

Quellen

  1. [1]Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4 (KI-Kompetenz), anwendbar seit 02.02.2025
  2. [2]Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), Änderung von Artikel 4, in Kraft seit 27.07.2026 — aus „sicherstellen" wurde „fördern"
  3. [3]Verordnung (EU) 2024/1689, Anhang III Nr. 3 Buchstabe b (Bewertung von Lernergebnissen als Hochrisiko-Bereich)
  4. [4]Verordnung (EU) 2026/1744, Änderung von Artikel 113 — Verschiebung der Betreiberpflichten für eigenständige Anhang-III-Hochrisiko-Systeme auf den 02.12.2027
KI-Unterstützung
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Textentwurf, Struktur und Recherchezusammenfassung entstanden mit Claude Opus 5 (Recherche: Claude Opus 5 mit Websuche) und wurden von Quandes Projects e. V. redaktionell geprüft und freigegeben. Bilder wurden mit OpenAI Codex ImageGen 2 erzeugt und redaktionell ausgewählt. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei Quandes Projects e. V.

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