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30.08.2026 · 4 Min. Lesezeit

Muss unser Verein KI-Schulungen nachweisen?

Artikel 4 gilt seit Februar 2025 auch für Vereine und verlangt seit Juli 2026 weniger. Was im Text steht, was daraus folgt und wo die Ratgeber darüber hinausgehen.

Polygon-Portrait von Dr. Matthias Klinger mit Brille und blauem Hemd vor einem grünen geometrischen Hintergrund.

REDAKTIONELL GEPRÜFT VON

MatthiasPolygon-Portrait von Dr. Matthias Klinger mit Brille und blauem Hemd vor einem grünen geometrischen Hintergrund.MatthiasVorsitzender, Quandes Projects e.V.„Ideas to Impact“ – Matthias glaubt an die Kraft der Digitalisierung, um echte Veränderungen zu schaffen. Als Gründer von Quandes und Vorsitzender des Quandes Projects e.V. nutzt er Technologie als Katalysator für gesellschaftlichen Wandel – für besseren Bildungszugang und innovative Lösungen für Umwelt und Gesellschaft.

4 Min. Lesezeit

Ein einzelnes aufgeschlagenes Buch liegt neben einem deutlich höheren Stapel Broschüren. Die eigentliche Vorschrift ist ein Satz; das meiste, was dazu kursiert, ist Auslegung.

Die kurze Antwort hat zwei Teile. Ja, die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt seit dem 2. Februar 2025 auch für kleine Organisationen. Und nein, eine Nachweispflicht steht in dem Artikel nicht, der diese Pflicht begründet.

Seit dem 27. Juli 2026 verlangt der Artikel sogar weniger als vorher. Das macht die Antwort nicht kürzer, weil kaum ein Ratgeber die Änderung erwähnt und die Angebote weiterlaufen wie bisher.

Zwischen diesen Sätzen liegt der Unterschied zwischen dem Verordnungstext und dem, was viele Ratgeber daraus machen. Dieser Beitrag zeigt beides getrennt.

Kein Ersatz für Rechtsberatung

Dieser Beitrag gibt eine Lesart des Verordnungstextes wieder, mit Stand vom 3. August 2026. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, ohne Mindestgröße und ohne Ausnahme für Vereine.
  • Seit dem 27. Juli 2026 verlangt sie weniger. Aus „sicherstellen" wurde „fördern"; ein bestimmtes Kompetenzniveau schuldet niemand mehr.
  • Der Maßstab ist euer eigener Einsatzkontext. Das steht wörtlich im Artikel, und welche Maßnahmen dazu passen, bleibt euch überlassen.
  • Betreiber ist eure Organisation. Sie trägt die Pflicht, auch wenn alle Beteiligten ehrenamtlich arbeiten.
  • Eine Nachweispflicht steht in Artikel 4 nicht. Sie ist eine Empfehlung von Beratungsanbietern.

Was in Artikel 4 steht

Der ganze Streit hängt an einem einzigen Satz der KI-Verordnung, und dieser Satz ist seit dem 27. Juli 2026 ein anderer. Bis zum 26. Juli 2026 lautete er so:[1]

Der Digital Omnibus zur KI hat diesen Satz abgeschwächt. Seit dem 27. Juli 2026 verlangt Artikel 4, KI-Kompetenz durch geeignete Maßnahmen zu fördern; ein bestimmtes Kompetenzniveau schuldet die Organisation ausdrücklich nicht mehr.[6] Die Kommission soll dazu praktische Beispiele veröffentlichen, die zum Stand dieses Beitrags noch ausstehen.

Merkmalbis 26. Juli 2026seit 27. Juli 2026

Verpflichtung

ausreichende KI-Kompetenz sicherstellen

KI-Kompetenz durch geeignete Maßnahmen fördern

geschuldet ist

ein Kompetenzniveau

eine Bemühung

Konkretisierung

offen

praktische Beispiele der Kommission angekündigt

Sprachlich ist das ein kleiner Unterschied, für eure Lage ein erheblicher. Eine Pflicht, ein Ergebnis sicherzustellen, führt im Streitfall zu der Frage, ob das Ergebnis vorlag. Eine Pflicht, etwas zu fördern, führt zu der Frage, ob etwas unternommen wurde. Für einen Verein, der ohne Fortbildungsbudget arbeitet, ist das die günstigere Frage.

Zwei unterschiedlich große Bauteile liegen hinter zwei identischen Messschiebern, die nur unterschiedlich weit geöffnet sind. Dieselbe Regel führt bei einem kleinen Verein zu einem anderen Aufwand als bei einem großen Betrieb.
Dieselbe Norm, unterschiedlicher Aufwand. Den Einsatzkontext nennt der Artikel ausdrücklich als Maßstab.

Drei Bestandteile bleiben in beiden Fassungen erkennbar. Der Adressat sind Anbieter und Betreiber. Die Pflicht ist, Maßnahmen zu ergreifen. Der Maßstab steht im selben Satz und wird meist überlesen.

Der Maßstab steht im Gesetz

Zu berücksichtigen sind: technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Weiterbildung der Beteiligten, der Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden, und die Personen, bei denen sie eingesetzt werden.

Ein Verein mit fünf Aktiven, die einen Chatdienst für Textentwürfe nutzen, hat damit einen anderen Maßstab als ein Unternehmen, das KI in der Personalauswahl einsetzt. Beide erfüllen dieselbe Norm, mit unterschiedlichem Aufwand.

Warum euer Verein gemeint ist

Betreiber ist nach der Verordnung, wer ein KI-System unter seiner Aufsicht verwendet. Ausgenommen ist die Nutzung im Rahmen einer persönlichen, nicht beruflichen Tätigkeit.[2]

Diese Ausnahme wird häufig missverstanden. Sie schützt die Privatperson, die zu Hause etwas ausprobiert. Sobald ein Werkzeug für die Arbeit der Organisation eingesetzt wird, ist die Organisation der Betreiber. Ob die Beteiligten dafür bezahlt werden, ist dafür ohne Belang. Ein rein ehrenamtlich getragener Verein, der einen Chatdienst für Protokolle oder Förderanträge nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung.

Viele Ratgeber formulieren das als „sobald Mitarbeitende KI nutzen". Das verlegt die Rolle an die falsche Stelle. Adressat der Pflicht ist die Organisation, und sie kann die Verantwortung nicht an die Person weiterreichen, die das Werkzeug bedient.

Ein Schild hängt an der Hauswand statt an dem Werkzeugwagen davor. Adressat der Pflicht ist die Organisation, nicht die einzelne Person, die ein Werkzeug bedient.
Die Verantwortung sitzt bei der Organisation. Sie lässt sich nicht an die Person weiterreichen, die das Werkzeug bedient.

Was der Text nicht verlangt

Hier lohnt genaues Lesen, weil an dieser Stelle die meisten Angebote ansetzen.

Artikel 4 nennt keine Dokumentationspflicht. In keiner der beiden Fassungen steht etwas von Nachweisen, Teilnehmerlisten oder Schulungsprotokollen. Die verbreitete Formulierung, Organisationen müssten ihre KI-Kompetenz „nachweislich dokumentieren", ist eine Empfehlung von Beratungsseiten; im Artikel selbst steht sie so nicht.[5] Mit der Abschwächung vom Juli 2026 ist die Grundlage dieser Formulierung noch schmaler geworden.

Artikel 4 nennt kein Curriculum. Inhalte, Umfang und Anbieter bleiben euch überlassen. Interne Runden, Leitlinien und angeleitete Praxis sind Maßnahmen wie jede andere auch.

Artikel 4 nennt keine Zertifikate. Ob ein Zertifikat trotzdem sinnvoll ist, klärt Braucht KI-Kompetenz ein Zertifikat?.

Daraus folgt nicht, dass Aufschreiben unnötig wäre. Wer festhält, wann welche Runde stattfand, tut sich selbst einen Gefallen, gegenüber dem Vorstand ebenso wie beim nächsten Förderantrag. Der Unterschied ist, dass diese Empfehlung als Empfehlung erkennbar bleiben sollte.

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Die Frage nach den Bußgeldern

Mehrere Ratgeberseiten verbinden Artikel 4 mit dem Sanktionsrahmen der Verordnung, der seit dem 2. August 2025 anwendbar ist.[3] Ein Blick in die Sanktionsvorschrift lohnt sich, weil sie aufzählt, welche Verstöße sie erfasst.[4]

Stand zur Bußgeldfrage: 03.08.2026

Der Bußgeldkatalog der Verordnung nennt Artikel 4 nicht. Aufgeführt sind die verbotenen Praktiken aus Artikel 5 sowie Pflichten aus den Artikeln 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34 und 50. Artikel 4 fehlt in dieser Aufzählung.

Was daraus folgt, ist begrenzt. Dieselbe Vorschrift verpflichtet die Mitgliedstaaten, eigene Sanktionsregeln festzulegen. Wie diese ausfallen und wie die Aufsicht mit ehrenamtlichen Strukturen umgeht, ist damit nicht beantwortet.

Für eure Praxis heißt das zweierlei. Eine Argumentation, die mit konkreten Bußgeldhöhen für fehlende Schulungen wirbt, sollte sagen, worauf sie sich stützt. Und die Pflicht selbst bleibt davon unberührt. Sie hängt nicht daran, ob ein Bußgeld droht.

Es gibt außerdem Folgen jenseits von Bußgeldern. Wer KI-Werkzeuge einsetzt, ohne dass die Beteiligten deren Grenzen kennen, produziert Fehler, die in Anträgen, Protokollen und Außendarstellung landen. Dieses Risiko ist für einen kleinen Verein greifbarer als jede Aufsichtsbehörde.

Was daraus für eine kleine Organisation folgt

Der Maßstab aus dem Artikel gibt die Richtung vor. Gefragt ist, was in eurem Kontext angemessen ist, nicht das, was ein Anbieter als Vollprogramm verkauft.

Drei Schritte sind für eine Organisation ohne Budget realistisch. Klärt zuerst, wer bei euch überhaupt KI-Werkzeuge benutzt und wofür; oft ist die Liste kürzer oder länger als gedacht. Verabredet dann, wofür ihr sie einsetzt und wofür nicht, gerade bei personenbezogenen Daten. Und macht eine erste gemeinsame Runde, in der alle einmal dasselbe Werkzeug an einer echten Aufgabe benutzen; wie das abläuft, steht in KI-Kompetenz im Team aufbauen.

Diese drei Schritte sind Maßnahmen im Sinne des Artikels. Ob sie in eurem Fall ausreichen, kann dir niemand pauschal sagen, und wer es tut, verkauft etwas.

Nützlich ist außerdem, den Zuschnitt der Aufgaben zu klären, die ihr an ein Werkzeug gebt; das entscheidet mehr über die Ergebnisqualität als jede Schulung. Wie du dafür vorgehst, steht in Aufgaben für KI-Agenten zuschneiden.

Drei einfache Werkzeuge liegen in fester Reihenfolge nebeneinander. Sie stehen für die drei Schritte, die eine kleine Organisation ohne Budget gehen kann.
Erst klären, wer welche Werkzeuge nutzt, dann verabreden wofür, dann eine erste gemeinsame Runde.

Quandes Projects e. V.

Wenn du wissen willst, woran wir gerade arbeiten

Das Social Impact Camp ist ein offenes, kostenloses Format von Quandes Projects e. V. Auf der Camp-Seite steht, was montags passiert und wie ein Abend abläuft.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur KI-Schulungspflicht

Gilt die Pflicht auch, wenn bei uns nur Ehrenamtliche arbeiten?

Ja. Die Verordnung knüpft an die Organisation an, die ein KI-System unter ihrer Aufsicht verwendet. Ob die Beteiligten dafür bezahlt werden, ist dafür ohne Belang. Die Ausnahme im Betreiberbegriff gilt der Privatperson, die etwas für sich ausprobiert.

Müssen wir die Schulung dokumentieren?

Artikel 4 verlangt das nicht. Eine kurze Notiz mit Datum und Thema kostet fünf Minuten und hilft euch gegenüber Vorstand und Förderern. Das ist ein praktischer Rat; der Artikel verlangt es nicht.

Reicht eine interne Runde, oder braucht es einen externen Kurs?

Der Artikel schreibt keine Form vor und nennt als Maßstab ausdrücklich euren Einsatzkontext. Eine interne Runde ist eine Maßnahme. Ob sie in eurem Fall genügt, hängt davon ab, wofür ihr KI einsetzt und wen es betrifft.

Was ist mit Zertifikaten?

Die Verordnung kennt für Artikel 4 keine Zertifizierung und keine anerkannten Anbieter. Die eigenständige Abwägung dazu steht in Braucht KI-Kompetenz ein Zertifikat?.

Weiterführend

Quellen

  1. [1]Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz, Amtsblatt vom 12.07.2024, Artikel 4 (KI-Kompetenz) in der Fassung bis 26.07.2026. Wortlaut geprüft am 31.07.2026
  2. [2]Dieselbe Verordnung, Artikel 3 Nummer 4, Begriff des Betreibers samt Ausnahme für persönliche, nicht berufliche Tätigkeit. Geprüft am 31.07.2026
  3. [3]Dieselbe Verordnung, Artikel 113, Geltungsbeginn. Kapitel I und II seit 02.02.2025, Sanktionsvorschriften seit 02.08.2025. Geprüft am 31.07.2026
  4. [4]Dieselbe Verordnung, Artikel 99, Sanktionen. Die dort aufgezählten Artikel sind 5 sowie 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34 und 50; Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten zu eigenen Sanktionsregeln. Geprüft am 31.07.2026
  5. [5]Sechs deutschsprachige Ratgeberseiten zur KI-Schulungspflicht, abgerufen am 31.07.2026, als Beleg für die verbreitete Darstellung einer Dokumentations- und Bußgeldfolge (workspace-intern dokumentiert)
  6. [6]Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), Änderung von Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689, Amtsblatt vom 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026, — aus „sicherstellen" wurde „fördern", ein bestimmtes Kompetenzniveau ist nicht mehr geschuldet, praktische Beispiele der Kommission sind angekündigt. Geprüft am 03.08.2026 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj
KI-Unterstützung
Text
Claude Opus 5
Bilder
OpenAI Codex ImageGen 2

Redaktionell geprüft von Quandes Projects e. V.

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Textentwurf, Struktur und Recherchezusammenfassung entstanden mit Claude Opus 5 (Recherche: Claude Opus 5 mit Websuche) und wurden von Quandes Projects e. V. redaktionell geprüft und freigegeben. Bilder wurden mit OpenAI Codex ImageGen 2 erzeugt und redaktionell ausgewählt. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei Quandes Projects e. V.

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