Die kurze Antwort hat zwei Teile. Ja, die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt seit dem 2. Februar 2025 auch für kleine Organisationen. Und nein, eine Nachweispflicht steht in dem Artikel nicht, der diese Pflicht begründet.
Seit dem 27. Juli 2026 verlangt der Artikel sogar weniger als vorher. Das macht die Antwort nicht kürzer, weil kaum ein Ratgeber die Änderung erwähnt und die Angebote weiterlaufen wie bisher.
Zwischen diesen Sätzen liegt der Unterschied zwischen dem Verordnungstext und dem, was viele Ratgeber daraus machen. Dieser Beitrag zeigt beides getrennt.
Dieser Beitrag gibt eine Lesart des Verordnungstextes wieder, mit Stand vom 3. August 2026. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, ohne Mindestgröße und ohne Ausnahme für Vereine.
- Seit dem 27. Juli 2026 verlangt sie weniger. Aus „sicherstellen" wurde „fördern"; ein bestimmtes Kompetenzniveau schuldet niemand mehr.
- Der Maßstab ist euer eigener Einsatzkontext. Das steht wörtlich im Artikel, und welche Maßnahmen dazu passen, bleibt euch überlassen.
- Betreiber ist eure Organisation. Sie trägt die Pflicht, auch wenn alle Beteiligten ehrenamtlich arbeiten.
- Eine Nachweispflicht steht in Artikel 4 nicht. Sie ist eine Empfehlung von Beratungsanbietern.
Was in Artikel 4 steht
Der ganze Streit hängt an einem einzigen Satz der KI-Verordnung, und dieser Satz ist seit dem 27. Juli 2026 ein anderer. Bis zum 26. Juli 2026 lautete er so:[1]
Der Digital Omnibus zur KI hat diesen Satz abgeschwächt. Seit dem 27. Juli 2026 verlangt Artikel 4, KI-Kompetenz durch geeignete Maßnahmen zu fördern; ein bestimmtes Kompetenzniveau schuldet die Organisation ausdrücklich nicht mehr.[6] Die Kommission soll dazu praktische Beispiele veröffentlichen, die zum Stand dieses Beitrags noch ausstehen.
| Merkmal | bis 26. Juli 2026 | seit 27. Juli 2026 |
|---|---|---|
Verpflichtung | ausreichende KI-Kompetenz sicherstellen | KI-Kompetenz durch geeignete Maßnahmen fördern |
geschuldet ist | ein Kompetenzniveau | eine Bemühung |
Konkretisierung | offen | praktische Beispiele der Kommission angekündigt |
Sprachlich ist das ein kleiner Unterschied, für eure Lage ein erheblicher. Eine Pflicht, ein Ergebnis sicherzustellen, führt im Streitfall zu der Frage, ob das Ergebnis vorlag. Eine Pflicht, etwas zu fördern, führt zu der Frage, ob etwas unternommen wurde. Für einen Verein, der ohne Fortbildungsbudget arbeitet, ist das die günstigere Frage.

Drei Bestandteile bleiben in beiden Fassungen erkennbar. Der Adressat sind Anbieter und Betreiber. Die Pflicht ist, Maßnahmen zu ergreifen. Der Maßstab steht im selben Satz und wird meist überlesen.
Zu berücksichtigen sind: technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Weiterbildung der Beteiligten, der Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden, und die Personen, bei denen sie eingesetzt werden.
Ein Verein mit fünf Aktiven, die einen Chatdienst für Textentwürfe nutzen, hat damit einen anderen Maßstab als ein Unternehmen, das KI in der Personalauswahl einsetzt. Beide erfüllen dieselbe Norm, mit unterschiedlichem Aufwand.
Warum euer Verein gemeint ist
Betreiber ist nach der Verordnung, wer ein KI-System unter seiner Aufsicht verwendet. Ausgenommen ist die Nutzung im Rahmen einer persönlichen, nicht beruflichen Tätigkeit.[2]
Diese Ausnahme wird häufig missverstanden. Sie schützt die Privatperson, die zu Hause etwas ausprobiert. Sobald ein Werkzeug für die Arbeit der Organisation eingesetzt wird, ist die Organisation der Betreiber. Ob die Beteiligten dafür bezahlt werden, ist dafür ohne Belang. Ein rein ehrenamtlich getragener Verein, der einen Chatdienst für Protokolle oder Förderanträge nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung.
Viele Ratgeber formulieren das als „sobald Mitarbeitende KI nutzen". Das verlegt die Rolle an die falsche Stelle. Adressat der Pflicht ist die Organisation, und sie kann die Verantwortung nicht an die Person weiterreichen, die das Werkzeug bedient.

Was der Text nicht verlangt
Hier lohnt genaues Lesen, weil an dieser Stelle die meisten Angebote ansetzen.
Artikel 4 nennt keine Dokumentationspflicht. In keiner der beiden Fassungen steht etwas von Nachweisen, Teilnehmerlisten oder Schulungsprotokollen. Die verbreitete Formulierung, Organisationen müssten ihre KI-Kompetenz „nachweislich dokumentieren", ist eine Empfehlung von Beratungsseiten; im Artikel selbst steht sie so nicht.[5] Mit der Abschwächung vom Juli 2026 ist die Grundlage dieser Formulierung noch schmaler geworden.
Artikel 4 nennt kein Curriculum. Inhalte, Umfang und Anbieter bleiben euch überlassen. Interne Runden, Leitlinien und angeleitete Praxis sind Maßnahmen wie jede andere auch.
Artikel 4 nennt keine Zertifikate. Ob ein Zertifikat trotzdem sinnvoll ist, klärt Braucht KI-Kompetenz ein Zertifikat?.
Daraus folgt nicht, dass Aufschreiben unnötig wäre. Wer festhält, wann welche Runde stattfand, tut sich selbst einen Gefallen, gegenüber dem Vorstand ebenso wie beim nächsten Förderantrag. Der Unterschied ist, dass diese Empfehlung als Empfehlung erkennbar bleiben sollte.
Montags im Camp
Wenn ihr die erste Runde gemeinsam machen wollt
Im Social Impact Camp arbeiten wir mit KI-Werkzeugen an echten Vorhaben, offen und kostenlos. Ihr könnt als Verein dazukommen, ohne Vorerfahrung.
Beim Camp mitmachenDie Frage nach den Bußgeldern
Mehrere Ratgeberseiten verbinden Artikel 4 mit dem Sanktionsrahmen der Verordnung, der seit dem 2. August 2025 anwendbar ist.[3] Ein Blick in die Sanktionsvorschrift lohnt sich, weil sie aufzählt, welche Verstöße sie erfasst.[4]
Der Bußgeldkatalog der Verordnung nennt Artikel 4 nicht. Aufgeführt sind die verbotenen Praktiken aus Artikel 5 sowie Pflichten aus den Artikeln 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34 und 50. Artikel 4 fehlt in dieser Aufzählung.
Was daraus folgt, ist begrenzt. Dieselbe Vorschrift verpflichtet die Mitgliedstaaten, eigene Sanktionsregeln festzulegen. Wie diese ausfallen und wie die Aufsicht mit ehrenamtlichen Strukturen umgeht, ist damit nicht beantwortet.
Für eure Praxis heißt das zweierlei. Eine Argumentation, die mit konkreten Bußgeldhöhen für fehlende Schulungen wirbt, sollte sagen, worauf sie sich stützt. Und die Pflicht selbst bleibt davon unberührt. Sie hängt nicht daran, ob ein Bußgeld droht.
Es gibt außerdem Folgen jenseits von Bußgeldern. Wer KI-Werkzeuge einsetzt, ohne dass die Beteiligten deren Grenzen kennen, produziert Fehler, die in Anträgen, Protokollen und Außendarstellung landen. Dieses Risiko ist für einen kleinen Verein greifbarer als jede Aufsichtsbehörde.
Was daraus für eine kleine Organisation folgt
Der Maßstab aus dem Artikel gibt die Richtung vor. Gefragt ist, was in eurem Kontext angemessen ist, nicht das, was ein Anbieter als Vollprogramm verkauft.
Drei Schritte sind für eine Organisation ohne Budget realistisch. Klärt zuerst, wer bei euch überhaupt KI-Werkzeuge benutzt und wofür; oft ist die Liste kürzer oder länger als gedacht. Verabredet dann, wofür ihr sie einsetzt und wofür nicht, gerade bei personenbezogenen Daten. Und macht eine erste gemeinsame Runde, in der alle einmal dasselbe Werkzeug an einer echten Aufgabe benutzen; wie das abläuft, steht in KI-Kompetenz im Team aufbauen.
Diese drei Schritte sind Maßnahmen im Sinne des Artikels. Ob sie in eurem Fall ausreichen, kann dir niemand pauschal sagen, und wer es tut, verkauft etwas.
Nützlich ist außerdem, den Zuschnitt der Aufgaben zu klären, die ihr an ein Werkzeug gebt; das entscheidet mehr über die Ergebnisqualität als jede Schulung. Wie du dafür vorgehst, steht in Aufgaben für KI-Agenten zuschneiden.

Quandes Projects e. V.
Wenn du wissen willst, woran wir gerade arbeiten
Das Social Impact Camp ist ein offenes, kostenloses Format von Quandes Projects e. V. Auf der Camp-Seite steht, was montags passiert und wie ein Abend abläuft.
Das Camp ansehenHäufige Fragen
Häufige Fragen zur KI-Schulungspflicht
Gilt die Pflicht auch, wenn bei uns nur Ehrenamtliche arbeiten?
Ja. Die Verordnung knüpft an die Organisation an, die ein KI-System unter ihrer Aufsicht verwendet. Ob die Beteiligten dafür bezahlt werden, ist dafür ohne Belang. Die Ausnahme im Betreiberbegriff gilt der Privatperson, die etwas für sich ausprobiert.
Müssen wir die Schulung dokumentieren?
Artikel 4 verlangt das nicht. Eine kurze Notiz mit Datum und Thema kostet fünf Minuten und hilft euch gegenüber Vorstand und Förderern. Das ist ein praktischer Rat; der Artikel verlangt es nicht.
Reicht eine interne Runde, oder braucht es einen externen Kurs?
Der Artikel schreibt keine Form vor und nennt als Maßstab ausdrücklich euren Einsatzkontext. Eine interne Runde ist eine Maßnahme. Ob sie in eurem Fall genügt, hängt davon ab, wofür ihr KI einsetzt und wen es betrifft.
Was ist mit Zertifikaten?
Die Verordnung kennt für Artikel 4 keine Zertifizierung und keine anerkannten Anbieter. Die eigenständige Abwägung dazu steht in Braucht KI-Kompetenz ein Zertifikat?.
Weiterführend

KI verstehen und weitergeben
KI-Kompetenz im Team aufbauen: die erste Stunde, die einen Handgriff mitgibt
Wie du KI-Kompetenz an Freiwillige weitergibst, ohne Budget und ohne Vorwissen — mit einer Einheit, die in einer Stunde funktioniert.

Mit Agenten arbeiten
Aufgaben für KI-Agenten zuschneiden: drei Schnitte, die den Auftrag klären
Ein KI-Agent scheitert selten am Prompt, sondern am Zuschnitt der Aufgabe. Drei Schnitte, die aus einem unscharfen Auftrag ein prüfbares Ergebnis machen.

KI verstehen und weitergeben
Braucht KI-Kompetenz ein Zertifikat?
Zwei von drei Anbieterseiten behaupten, Artikel 4 verlange ein Zertifikat — mit dem überholten Wortlaut. Was seit dem Digital Omnibus wirklich gilt, unabhängig eingeordnet.

